Diese Demo-Seite soll Ihnen anhand von einem kleinen Beispiel verdeutlichen, um was es bei der Cookie-Nutzung geht. Laut Urteil des BGH vom 28.05.2020 ist ein "Aktives Ja" erforderlich und Cookies dürfen auch erst nach dieser Einwilligung gespeichert werden! Eine voreingestellte Einwilligung und sofortige Cookie-Nutzung ist gemäß dem Urteil unzulässig und das bedeutet im Detail, das ein Cookie-Banner und zeitgleiche Cookie-Speicherung nicht mehr erlaubt ist. Diese Art der Cookie-Information wird noch auf sehr vielen Seiten verwendet, entspricht aber nicht mehr den Anforderungen.

Auf dieser Demo-Seite wird verdeutlicht, wie das technisch umgesetzt wird. Im unteren Bereich ist eine Google Map, ein YouTube Video und ein Facebook Teilen-Button integriert. Diese drei externen Cookies bleiben solange blockiert, bis der Besucher seine Einwilligung erteilt (Sie sehen deshalb diese drei Elemente zunächst nicht). Erst nach der Einwilligung werden die zustimmungspflichtigen Cookies gesetzt und damit werden diese Elemente aktiviert und angezeigt.

  • Testen Sie die Funktionsweise, indem Sie in dem linken Block Informationen zu Cookies auf Alle Cookies erlauben klicken.
  • Getroffene Einstellungen können erneut über den Reiter "Cookie Einstellungen" am unteren linken Rand aufgerufen werden.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Website der aktuellen Gesetzgebung entspricht.
Sollte das nicht der Fall sein, dann besteht Handlungsbedarf !

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Zusatz-Info

Sollte Ihre Joomla-Website keine Tracking- und/oder externen Cookie-Elemente benutzen, dann kann eine etwas einfachere Variante der Cookie-Information zum Einsatz kommen.

Eine Demoseite finden Sie hier.